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Bußgelder bis 1.000€ durch richtiges Entsorgen von Leuchtmitteln vermeiden

München, 04.08.2022

Ob privater oder gewerblicher Verbraucher: Wer LED- oder Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen falsch entsorgt, beispielsweise im Restmüll, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Die Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland und werden von der kommunalen Abfallwirtschaft bei falscher Entsorgung veranlasst.  https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-elektroschrott/. Grund dafür ist, dass diese Lampenarten einen hohen Bestandteil von wiederverwendbaren Materialien und teilweise Schadstoffe beinhalten.

Mit einer Abgabe bei den Lightcycle Kleinmengensammelstellen im Handel, beim Wertstoffhof, Großmengensammelstellen oder im Elektrogroßhandel können bis zu 90% der Lampenbestandteile recycelt werden.  Werden die Lampen ungebündelt, unverpackt und sauber in die Behältnisse gelegt ist die Abgabe kostenfrei. Die nächste Großmengensammelstelle in der Nähe finden gewerbliche Verbraucher*innen unter www.sammelstellensuche.de.

       

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