Ihre Sammelstelle für Altlampen
Übersichtskarte

Im Auftrag der führenden Lichthersteller

Im Auftrag führender Lichthersteller organisiert Lightcycle bundesweit die Abhollogistik von Gasentladungslampen (z. B. Energiesparlampen und Leuchtstofflampen) sowie LED-Lampen von kommunalen Sammelstellen und gewerblichen Großverbrauchern. Das Bundesgebiet wurde hierfür in Logistikregionen aufgeteilt. Die von Lightcycle beauftragten Transportunternehmen der Gebiete statten die Sammelstellen mit geeigneten Transportbehältern aus und sorgen dafür, dass die Altlampen unbeschadet zu den nach ElektroG zertifizierten Verwertungsanlagen gelangen und somit die Rohstoffe umweltschonend aufbereitet werden können.

Hier finden Sie das Infoblatt (PDF): Altlampen richtig sammeln und versenden

Laster mit Plane "Retourkutsche"

Entspricht Ihre Abfallmenge an Altlampen im Unternehmen in Summe aller Abholungen mehr als eine Tonne (etwa 5.000 Altlampen) pro Jahr, so haben Sie die Möglichkeit, sich direkt bei Lightcycle zu registrieren und unseren kostenlosen Abholservice zu nutzen.

Zum Registrierungsformular

Bei unregelmäßigem Anfall von Altlampen bietet Lightcycle auch Spotabholungen an, etwaige Zusatzkosten müssen vom Auftraggeber erstattet werden.

Auftragsformular Spotabholung (PDF)

Sammlung, Lagerung und Versand

Gemäß § 10 Abs. 2 ElektroG hat die Sammlung und Rücknahme der LED- und Gasentladungslampen so zu erfolgen, dass eine spätere Verwertung, insbesondere stoffliche Verwertung, nicht behindert wird. Dafür müssen die Lampen getrennt von Verpackungsmaterialien, z. B. Folien, Bündelungen, Kartons, sowie artfremden Altgeräten gesammelt werden.

Grundsätzlich ist auf eine witterungsgeschützte Lagerung und auf Vermeidung von Lampenbruch zu achten.

Bei der Befüllung der Sammelbehälter ist zu berücksichtigen, dass diese ADR-konform verschließbar sind und die Transport- und Verladefähigkeit gewährleistet bleibt. Die Befüllung der Behälter darf die Oberkante des Inlays nicht überschreiten.

Hier finden Sie das Infoblatt (PDF): Altlampen richtig sammeln und versenden

Im Umgang mit Gasentladungs- und LED-Lampen sollten Arbeitssicherheitsvorschriften stets beachtet werden (z. B. Verwendung von schnittfesten Arbeitshandschuhen, gute Belüftung am Arbeitsplatz, etc.).

Tauschbehälter

Grafik welche Röhren in die Rungenpalette gehören

Rungenpalette mit Inlay

für stabförmige LED- und Leuchtstoffröhren von 80-150 cm Länge

Stellplatzbedarf pro Palette: 1,70 m x 1,20 m
Fassungsvermögen: ca. 300 kg (entspricht ca. 1.300-1.500 Altlampen)

Solarienröhren gehören nicht in diesen Sammelbehälter (> 150 cm Länge)! Für Solarienröhren sind separate Lightcycle-Kartonagen erhältlich.

Grafik, welche Lampen in die Gitterbox gehören

Gitterbox mit Inlay

für LED- und Gasentladungslampen < 80 cm Länge

Stellplatzbedarf pro Box: 1,20 m x 0,80 m
Fassungsvermögen: ca. 130 kg (entspricht ca. 800-1000 Altlampen)

Abbildung eines Solariumröhren-Kartons

SR-Sammelkarton

für LED- und Leuchtstoffröhren, i.d.R. Solarienröhren (> 150 cm Länge)
Fassungsvermögen: ca. 60-80 Röhren
Abmessung: 205 x 30 x 30 cm

Lampenbruch ist in 30 bis 60 l Spannringfässern zu erfassen. Mit unseren Tipps zur Sammlung, Aufbewahrung und optimalen Vorbereitung des Abtransports wollen wir Ihre Arbeit unterstützen, denn damit erfüllen Sie nicht nur die vertraglich vorgeschriebenen Anforderungen für die Sammlung und Lagerung der Altlampen, sondern erfüllen auch ihre Versenderpflichten gemäß der neuen ADR-Anforderung.

Kein Tausch (kostenpflichtig)

Abbildung eines Leuchtstoffröhren-Kartons

LSR-Sammelkarton

für LED- und Leuchtstoffröhren (bis 150 cm Länge)
Fassungsvermögen: ca. 200 Röhren
Abmessung: 155 x 30 x 30 cm

 

Transport

Mit in Kraft treten der ADR 2015 am 1. Juli 2015 und der Aufnahme von Erläuterungen in GGVSEB und RSEB hierzu, ergeben sich zwar neue Transportbedingungen für Leuchtmittel, jedoch ist der Transport von Leuchtmitteln, unter Beachtung der genannten Freistellungsregelungen, auch weiterhin nicht als Gefahrgut zu deklarieren. (vgl. Kap. 1.1.3.10 c) und d) und Sondervorschrift 366 ADR/RID).

Im Rahmen der Neuregelung muss künftig sichergestellt sein, dass auch für den Fall einer transportbegleitenden Beschädigung der Leuchtmittel etwaige Füllgutreste wie z. B. Glasscherben in einer Außenverpackung verbleiben. Rungenpaletten und Gitterboxen können weiterhin für die Sammlung und den Transport verwendet werden, jedoch müssen diese gemäß den neuen Vorschriften angepasst werden. Dies wird durch die zusätzliche Bestückung mit Inlays erfolgen. Die erforderlichen Modifikationen hat Lightcycle behördlich begleitend prüfen lassen.

Weitere Informationen zum ADR 2015 (PDF)

 

Dokumentation

Keine Entsorgungsnachweise, Begleit- oder Übernahmescheine bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie LED- und Gasentladungslampen

Gemäß § 50 Abs. 3 mit § 25 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten die Nachweispflichten des § 50 für die Überlassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, an Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung von Altgeräten, nicht für kollektive Hersteller-Rücknahmesysteme, die eine verordnete Rücknahme durchführen. Lightcycle ist als kollektives Hersteller-Rücknahmesystem nach § 16 Abs. 5 ElektroG bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) gemeldet. Dies gilt uneingeschränkt für alle Elektroaltgeräte i. S. des ElektroG und gleichermaßen für Altgeräte aus privaten Haushalten sowie aus gewerblichen Herkunftsbereichen.

Die Registerführungspflicht bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen, zu denen auch LED- und Gasentladungslampen gehören, bleibt allerdings bestehen (§ 49 KrWG und § 24 NachwV).

Hier finden Sie das Infoblatt (PDF): Information zu den abfallrechtlichen Überwachungsvorschriften.