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Aktuelle Pressemitteilung

Ade Leuchtstofflampen: Ausphasung von konventionellen Lampen in 2023

München, 24.03.2022

2021 wurden die bisherigen europäischen, produktbezogenen Ökodesign-Richtlinien durch die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte (2019/2020/EU) aufgehoben. Lampen und Lichtquellen sind seitdem verschärften Energieeffizienzregelungen unterworfen. Durch die RoHS Richtlinie folgt nun der Abschied von Kompaktleuchtstofflampen für Hersteller zum 25. Februar 2023 und für die meisten linearen Leuchtstofflampen zum 25. August 2023.

Mit den sogenannten Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren (kreisförmige T5- sowie lineare T5- und T8-Lampen) wurde Deutschland in den letzten Jahrzehnten überwiegend beleuchtet. Nun steht ihnen der Abschied bevor: Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- und T5-Leuchtsofflampen dürfen ab dem 25. August 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift.

Weitere konventionelle Lampen werden nach der Ökodesign-Verordnung ausgephast. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU. Zum 1. September 2023 entfallen dann die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.

Ausnahmen bei der aktuellen Ausphasung
Bei der Ausphasung dürfen die Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen) bleiben. Zudem sind zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen nur teilweise oder gar nicht betroffen:

  • Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
  • Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
  • Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
  • UV-Strahler (> 2mW/klm)
  • Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung.


Umgang mit Lagerbeständen
Auch wenn die Ausphasung ansteht, müssen Leuchtmittel nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden.
E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Es besteht kein Anwendungsverbot. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen.
Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.

Illegale Verkäufe auf Online-Marktplätzen
Allerdings ist es der EU und dem deutschen Gesetzgeber sowie den Vollzugsbehörden bisher nicht gelungen, den illegalen Verkauf von ausgephasten Leuchtmitteln auf Online-Marktplätzen zu unterbinden. Es ist damit zu rechnen, dass sich dies mit der anstehenden Ausphasung der Leuchtstofföhren im Jahr 2023 nicht ändern wird und über Online-Markplätze die ausgephasten Lampen importiert aus dem Ausland in Verkehr gebracht werden. Die ersten Glühlampen wurden bereits im September 2009 ausgephast und werden auf Online-Marktplätzen, nach über einem Jahrzehnt, dem Verbraucher immer noch massenweise angeboten.

Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden.


Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.

Detaillierte Informationen zu den neuen Energieeffizienzanforderungen bei Lampen sind den mitgesendeten Dateien zu entnehmen und unter www.lightcycle.de/profis/neue-energieeffizienzanforderungen einzusehen.

 

       

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