Ihre Sammelstelle für Altlampen
Übersichtskarte

Häufig gestellte Fragen

  • Wer organisiert die Sammlung von Energiesparlampen?keyboard_arrow_down

    Hinter der Sammlung steht die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen führender Lichthersteller. Lightcycle organisiert die Rücknahme der Altlampen bei privaten Entsorgern im Handel, kommunalen Wertstoffhöfen und direkt bei Großunternehmen ein. Anschließend werden sie den Verwertungspartnern zugeführt.

  • Was bedeutet „Sauberes Licht, sauber recycelt“?keyboard_arrow_down

    Das Unternehmen Lightcycle arbeitet nach der Devise "Sauberes Licht, sauber recycelt.".  Sauberes Licht steht für energiesparende Leuchtmittel, die durch ihren geringen Stromverbrauch die Produktion schädlicher Klimagase (u.a. CO2)  bei der Energieerzeugung reduzieren. Darüber hinaus trägt Lightcycle mit einem flächendeckenden Rücknahmesystem und intensiver Aufklärungsarbeit dazu bei, dass immer mehr Leuchtmittel einem sauberen Recycling zugeführt werden, Materialien wieder verwertet werden und somit ihren vollen Umweltnutzen entfalten.

  • Wo kann ich als Gewerbetreibender Altlampen abgeben?keyboard_arrow_down

    Mengen über 20 Lampen können zu den Großmengen-Sammelstellen gebracht werden. Großmengensammelstellen findet man online in der Sammelstellensuche unter www.sammelstellensuche.de. Bei selbständiger Einsortierung der unverpackten und ungebündelten Altlampen in die Sammelbehälter innerhalb der Öffnungszeiten ist die Abgabe bis 600 Altlampen ohne Anmeldung kostenfrei möglich. Lightcycle hat hierfür ein Netz von rund 400 Großmengensammelstellen eingerichtet. Mehr und mehr öffnen sich auch Kommunen für eine Anlieferung von größeren Mengen. Es ist generell empfehlenswert, Anlieferungen von größeren Mengen Altlampen im Vorfeld abzustimmen.

  • Ist die Abgabe kostenlos?keyboard_arrow_down

    Bei allen angezeigten Großmengen-Sammelstellen in der Ergebnisliste der Suchfunktion auf unserer Website ist die Rückgabe von ausgedienten LED- und Gasentladungslampen kostenlos, wenn die Lampen selbstständig angeliefert und eigenhändig in die entsprechenden Behälter sortiert werden. Die Einsortierung muss innerhalb der Öffnungszeiten nach den Vorgaben der Sammelstelle erfolgen und die Lampen müssen unverpackt, ungebündelt, sauber und trocken einsortiert werden.

  • Was ist bei der Anlieferung zu beachten?keyboard_arrow_down

    Bei Mengen ab 600 Altlampen bzw. 100 Solarienröhren sollte die Anlieferung mit der Sammelstelle abgesprochen werden. 

    Seit 01.06.2014 gilt die ergänzte Nachweisverordnung im Abfallrecht:

    Der bis dahin geltende § 16 Kleinmengen wird um zwei Änderungen erweitert.

    Insbesondere im § 16b werden den Beförderern von nicht nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen besondere Pflichten auferlegt:

    § 16b Mitführungspflicht

    Bei der Beförderung nicht nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle hat der Abfallbeförderer Unterlagen mit folgenden Angaben mitzuführen und auf Verlangen den zur Überwachung und Kontrolle Befugten vorzulegen:

    1. Menge des beförderten Abfalls in Tonnen

    2. Bezeichnung des Abfalls und der Abfallschlüssel laut Abfallverzeichnis-Verordnung

    3. Angaben zum Beförderer, insbesondere Name und Anschrift sowie die

        Beförderernummer, sofern vorhanden

    4. Datum der Übernahme der Abfälle zur Beförderung

    5. Angaben zum Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer, von dem die Abfälle zur

    Beförderung übernommen wurden, insbesondere Name und Anschrift sowie die Erzeugernummer, sofern vorhanden

    6. Angaben zur Entsorgungsanlage oder zum Gelände zur kurzfristigen Lagerung oder

    zum Umschlag, zu der oder zu dem die Abfälle befördert werden, insbesondere Anschrift und Inhaber sowie dessen Entsorgernummer, sofern vorhanden

    Beförderungspapier hier downloaden

  • Können die Altlampen auch direkt vor Ort abgeholt werden?keyboard_arrow_down

    Ab einer Mindestmenge von zwei gefüllten Standardbehältern (ca. 2.500 - 3.000 Altlampen) ist eine kostenlose Abholung möglich. Sollten keine eigenen Sammelbehälter (Rungenpaletten und Gitterboxen) vor Ort sein, so fällt bei einer Standzeit von < 4 Wochen, eine Anlieferpauschale für die Behälter an. Nach einer vereinbarten Frist werden die vollen Behälter kostenlos abgeholt, soweit die erforderliche Mindestmenge zusammengekommen ist. Sind die Lampen bereits entsprechend der Vorgaben ordnungsgemäß in Rungenpaletten und/oder Gitterboxen gesammelt, so fallen für den Behältertausch bei Erreichen der Mindestmenge keine Kosten an.
    Ab einer jährlichen Sammelmenge an einer Anfallstelle von > 1 Tonne (ca. 5.000 Altlampen) kann sich Ihr Betrieb direkt bei uns registrieren und die Behälterbereitstellung und der Austausch erfolgt dann kostenfrei.

  • Welche Behälter werden zur Verfügung gestellt?keyboard_arrow_down

    In unserem System werden als Standardbehälter Rungenpaletten und Gitterboxen zur Verfügung gestellt.

    Das Fassungsvermögen der Behälter beträgt bei ordnungsgemäßer Befüllung 1.500 Stück bei den Rungenpaletten (für stabförmige Lampen > 80cm) und ca. 1.000 Stück bei den Gitterboxen.

    Außerdem bieten wir unseren Rücknehmern die Bereitstellung von kostenpflichtigen Sammelkartons (Fassungsvermögen 150-200 Lampen) zur Erfassung der Altlampen in baumustergeprüften und ADR-konformen Transportkartons an.

  • Welche Anforderungen gibt es an die Behälteraufstellung?keyboard_arrow_down

    Die Behälter müssen aufgrund der offenen Bauweise wettergeschützt aufgestellt werden, d. h. insbesondere vor Niederschlag und Feuchtigkeit geschützt. Außerdem muss die Aufstellung der Sammelbehälter auf einem festen Untergrund erfolgen. Der Weg zwischen Behälterstandort und LKW-Beladungsplatz sollte bei jeder Witterung problemlos mit einem Hubwagen befahrbar sein.