Ihre Sammelstelle für Altlampen
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Das Unternehmen Lightcycle

Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen, welches 2005 als Rücknahmesystem für LED- und Gasentladungslampen von führenden Lichtherstellern gegründet wurde.

Das Unternehmen sieht seinen Zweck darin, seinen Gesellschaftern sowie anderen Systemteilnehmern ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiges System zur Rücknahme von Beleuchtungskörpern anzubieten, um ihre gesetzlichen und ethischen Verpflichtungen im Rahmen ihrer Herstellerverantwortung zu erfüllen. Die Arbeit von Lightcycle zielt auf die optimierte Sammlung ausgedienter Beleuchtungskörper und deren fachgerechte Entsorgung ab, um so zum Schutz der Umwelt und zur Schonung von Ressourcen beizutragen.

Vor diesem Hintergrund organisiert Lightcycle deutschlandweit die Rücknahme von Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen und Leuchtstofflampen) sowie LED-Lampen über kommunale Wertstoffhöfe, Vertrags-Sammelstellen und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern. In Recyclinganlagen werden die Rohstoffe dieser Lampen dann umweltschonend aufbereitet.

Rechtliche Hintergründe

Die europäische WEEE-Richtlinie:
Grundstein der organisierten Altlampensammlung

Die WEEE ist die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Sie besagt unter anderem, dass Hersteller und Erst-Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Rahmen einer Produktverantwortung Altgeräte zurücknehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung beziehungsweise Verwertung zuführen müssen. In Deutschland wird die Richtlinie durch das sogenannte ElektroG umgesetzt. 

Information zur abfallrechtlichen Überwachung (PDF)

Die endverbrauchernahe Übernahme von Altgeräten erfolgt durch den jeweiligen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger. Die kommunal erfassten Altgeräte werden anschließend durch Allokation des Elektroaltgeräteregisters (EAR) den Herstellern zugeteilt. Über beauftragte Rücknahmesysteme wird dann eine ordnungsgemäße Entsorgung des Elektronikschrottes erreicht. 

Garantiestellungspflicht gemäß ElektroG 

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet im § 6, Absatz 3, die Hersteller, eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der zur privaten Nutzung ab dem 23. Nov. 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen.

Ohne Nachweis einer solchen Garantie bekommt ein Hersteller keine Registrierung von der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) und darf dementsprechend keine Geräte mehr vertreiben.

Einfach und kostengünstig kann die komplexe Garantiestellung; für alle garantiepflichtigen Gerätearten, über die Elektro-Altgeräte Garantie GmbH (EAG) abgewickelt werden.

Abfallrechtliche Einstufung 

Gasentladungslampen gelten als gefährliche Abfälle, die einer ordnungsgemäßen und behördlich überwachten Entsorgung zugeführt werden müssen. Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung werden Altlampen wie folgt deklariert:

Gasentladungslampen: AVV 200121*, Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

Gasentladungslampen enthalten in geringen Mengen Schadstoffe, wie z. B. Quecksilber (Hg). Die Inhaltsmengen (2 bis 5 Milligramm Quecksilber pro Lampe) liegen aber deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten der Gefahrstoffverordnung. Altlampen stellen daher keine Gefahrstoffe und kein Gefahrgut im Sinne des Gefahrgutrechtes dar.

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