Worum geht es?
Gesetzesgrundlage für die Herstellerpflichten
Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment – WEEE) ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).
Dieses Gesetz verpflichtet die Hersteller/Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und der fachgerechten Entsorgung.
Bei anderen als privaten Nutzern muss der Hersteller/Importeur zumutbare Rückgabemöglichkeiten bieten.
Wer ist Hersteller?
Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte
- unter seinem Namen herstellt oder importiert und erstmals anbietet.
- unter seinem Markennamen weiterverkauft.
- einführt und in Verkehr bringt.
- unmittelbar an einen Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführt oder abgibt (z. B. Online-Händler).
Wir helfen bei der Umsetzung. Fragen Sie uns!
Thorsten Klimmeck (Nord)
+49 40 673014 54
t.klimmeck[at]lightcycle.de
Michael Wagner (Mitte)
+49 5069 80667 17
m.wagner[at]lightcycle.de
Joerg Werstat (Süd)
Herstellerpflichten
Pflichten für alle Hersteller
- Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear), z.B. durch uns
- Führung der ear-Registrierungsnummer in den Geschäftspapieren
- Information und Aufklärung der Verbraucher und anderer Anwender, z.B. unterstützt durch uns
- Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte mit dem vorgeschriebenen Symbol
- Je nach b2c/dual use oder b2b registrierter Geräteart sind weitere Pflichten zu erfüllen
Zusätzlich bei b2c/dual use registrierten Elektrogeräten
- Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie, z.B. durch unsere die Elektro-Altgeräte Garantie GmbH
- Monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte, z.B. durch unseren ear-Service
- Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen der stiftung ear für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Bestätigung der Abholung von den örE und den anderweitig gesammelten und wiederverwerteten Altlampen (inkl. Dokumentation und Entsorgungsnachweis), z.B. durch unsere Entsorgungsvereinbarung
Zusätzlich bei b2b registrierten Elektrogeräten
- Zur Registrierung eine Glaubhaftmachung und ein Rücknahmekonzept vorlegen, z.B. durch uns (Dies gilt auch für bestehende b2b Registrierungen. Bis 30.06.2022 gilt eine Übergangsfrist.)
- finanzielle und organisatorische Mittel für die Rücknahme vorhalten,
- zumutbare Rückgabemöglichkeiten für seine Kunden einrichten, z.B. durch uns
- sowie spezifische gesetzliche Informationspflichten nach §19 ElektroG gegenüber seinem Kunden erfüllen, z.B. unterstützt durch uns
Wir übernehmen für Sie!
- Schnelle und unkomplizierte Registrierung bei der stiftung ear
- Einfacher und günstiger Nachweis einer insolvenzsicheren Garantiestellung gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG durch die Elektro-Altgeräte Garantie GmbH
- Zuverlässige Abholung und fachgerechte Entsorgung von Altlampen und Leuchten
- Bereitstellung eines bundesweit flächendeckenden Sammelstellennetzes
- Export-Clearing mit Rückerstattung für Ihre Kunden bei Weiterverkauf ins Ausland
- Vorbildliche freiwillige Rücknahme für Ihr nachhaltiges Unternehmensprofil und Ihre Öko-Bilanz
- Vollständiges Reporting an die stifung ear (Datenerhebung, -bearbeitung, und -erfassung im ear-Portal
Vertrauen Sie Ihre Verpflichtungen aus dem ElektroG erfahrenen Dienstleistern und den Spezialisten der Beleuchtungsentsorgung an. Im Verbund bieten wir Ihnen den kompletten Service, um Ihren Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. So sparen Sie nicht nur Zeit, Geld und Ärger, sondern tragen auch nachhaltig zur Ressourcenschonung bei.