Ihre Sammelstelle für Altlampen
Übersichtskarte

Mitglied werden als Hersteller oder Importeur

Seit 2006 organisiert die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH deutschlandweit die Rücknahme von Altlampen und hat ein erfolgreiches System zur fachgerechten Entsorgung aufgebaut. Hersteller und Importeure können ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen ihrer Herstellerverantwortung in einem vorbildlichen, ökologisch und ökonomisch nachhaltigen System erfüllen.

Rücknahmesystem als Hersteller/Importeur nutzen

Als Inverkehrbringer von LED- und Gasentladungslampen

Werden Sie als Inverkehrbringer von LED- und Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Hochdruckentladungslampen) Ihrer gesetzlichen und ökologischen Verantwortung gerecht und nutzen Sie unsere Systempartner, z.B. die Lampen Recycling und Service GmbH (LARS). Dadurch erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzliche Rücknahmepflicht und trägt durch Informations- und Aufklärungsarbeit sowie durch aktiven Ausbau des Sammelstellennetzes zur Steigerung der Rücklaufmengen bei.

Lightcycle bietet einen umfangreichen Abwicklungsservice, der für Ihr Unternehmen die komplexe Pflichterfüllung einfach macht. Dies beinhaltet für die Inverkehrbringer die Mitteilungs- und Informationspflichten gem. § 13 ElektroG gegenüber der Gemeinsamen Stelle EAR:

  • Meldung der in Verkehr gebrachten Neulampenmengen (INPUT) gem. § 13 ElektroG Abs.1 Nr. 1
  • Rückmeldung der von den ÖRE zurückgenommenen Altlampenmengen (OUTPUT) gem. § 13 ElektroG Abs.1 Nr. 2
  • Meldung und Testierung der freiwillig zurückgenommenen Altlampen (OUTPUT) gem. § 13 ElektroG Abs.1 Nr. 3
  • sowie das Reporting über die Verwertungsströme und –arten.

Bei den übertragenen Aufgaben legt Lightcycle höchsten Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei gleichzeitiger Optimierung des Altlampenrücklaufes.

Als Inverkehrbringer von Leuchten und sonstigen Beleuchtungskörpern

Über die Sammlung von Altlampen hinaus bietet Lightcycle auch Services für andere Produkte aus dem Bereich der Beleuchtungskörper an. Sind Sie Inverkehrbringer von „Leuchten, sonstigen Beleuchtungskörpern oder Geräten für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in anderen als privaten Haushalten genutzt werden“ (Definition Stiftung ear), so können Sie unser umfangreiches Know-how in Anspruch nehmen und Nutzer des Rücknahmesystems Lightcycle werden.

Spezialisiert auf Beleuchtungskörper bietet Lightcycle umfangreichen Service aus erster Hand an. Angefangen mit Beratung bei der Registrierung über Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Fragen zur Erfüllung der komplexen rechtlichen Vorschriften bis hin zur kostenlosen Rücknahme von Leuchten und sonstigen Beleuchtungskörpern Ihrer Kunden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an info(at)lightcycle.de. Wir helfen Ihnen gerne.

 

UNTERNEHMENSKONTAKT

Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschland
 

+49 89 4524669 22

info@ightcycle.de

Garantiestellung als Hersteller oder Importeur

Garantiestellungspflicht gemäß ElektroG

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet Hersteller und Importeure in § 6, Absatz 3, eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der zur privaten Nutzung in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen.

Ohne den Nachweis einer solchen Garantie bekommt ein Hersteller keine Registrierung von der stiftung elektro-altgeräte register (ear) und darf dementsprechend keine Geräte auf den Markt bringen.

Elektro-Altgeräte Garantie GmbH - Garantiestellung für die Registrierung bei der stiftung ear

Neben den führenden Lichtherstellern nutzen bereits über 150 Inverkehrbringer von Leuchtmitteln die kostengünstige und kompetente Garantiestellung der Elektro-Altgeräte GmbH (EAG).

Die Garantiestellung der EAG ist von der stiftung ear anerkannt und bietet Ihnen: 

  • Eine Lösung für alle garantiepflichtigen Gerätearten
  • Unbürokratische Garantiestellung ohne Bonitätsprüfung
  • Günstige Garantieform ohne Liquiditätsentzug oder Belastung der Kreditlinie
  • Eine Garantie über den gesamten Gültigkeitszeitraum, wodurch rückwirkende Belastungen von abgerechneten Mengen eines Inverkehrbringungsjahres nicht entstehen können.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie den umfangreichen Service der EAG nutzen, so wenden Sie sich hierzu an Frau Fischer (e.fischer[at]lightcycle.de).

Administration / Garantieverwaltung
Eva Fischer

+49 89 4524669 19