Ihre Sammelstelle für Altlampen
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Lampenrücknahme mit System

Hier erfahren Sie alles über die Rücknahme und das Recycling von Altlampen

Rücknahme, Logistik und Recycling

Einen Ausschnitt unserer Leistungen, Turorials und Downloadblätter finden Sie hier. Auch die meist gestellten Fragen werden beantwortet.

Recycling

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Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich zusätzliches Leergut erhalten bzw. die Behälterzusammensetzung ändern?keyboard_arrow_down

    Als registrierte Sammelstelle können Sie jederzeit die Zusammenstellung der Behälter anpassen. Zusätzliche Sammelbehälter können, immer in Relation zur Sammelmenge, bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von zusätzlichen Behältern kann kostenneutral nur im Rahmen einer Abholung erfolgen.

  • Was passiert mit Lampenbruch? keyboard_arrow_down

    Lampenbruch wird durch das Lightcycle – Rücknahmesystem eingeschränkt kostenfrei entsorgt. Lampenbruch sollte in einem 30 - 60 Liter Spannringfass gesammelt werden.

  • Wie muss die Befüllung der Behälter erfolgen?keyboard_arrow_down

    Die Altlampen sind unverpackt, ungebündelt, sauber, trocken und ohne Anbauteile (Starter, Kabel, Halterungen, Folie etc.) in die Rungenpaletten und Gitterboxen zu legen, Bruch sollte dabei vermieden werden. In die Rungenpaletten kommen alle Gasentladungslampen ≥ 80cm, in die Gitterboxen entsprechend alle Lampen < 80cm. (Poster)

  • Muss ich einen Übergabeschein/ Entsorgungsnachweis ausstellen bzw. erhalte ich einen Übergabeschein/ Entsorgungsnachweis?keyboard_arrow_down

    Gemäß § 50 Abs. 3 mit § 25 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten die Nachweispflichten des § 50 für die Überlassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, an Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung von Altgeräten, nicht für kollektive Hersteller-Rücknahmesysteme, die eine verordnete Rücknahme durchführen. Lightcycle ist als kollektives Hersteller-Rücknahmesystem nach § 16 Abs. 5 ElektroG bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) gemeldet. Dies gilt uneingeschränkt für alle Elektroaltgeräte i. S. des ElektroG und gleichermaßen für Altgeräte aus privaten Haushalten sowie aus gewerblichen Herkunftsbereichen.

    Im Klartext heißt das, es sind keine Entsorgungsnachweise, Begleit- oder Übernahmescheine erforderlich. Der Sammelstellenbetreiber erhält bei Abholung vom Logistiker einen Lieferschein auf dem der Abfallschlüssel und die Anzahl der abgeholten Behälter vermerkt sind.

  • Was passiert mit den eingesammelten Altlampen?keyboard_arrow_down

    Unsere Logistikpartner verbringen die eingesammelten Altlampen an die von den Verwerterkonsortien vorgegebenen Recyclingstandorte. Nähere Informationen zu den Recyclingverfahren entnehmen Sie dieser Broschüre.

  • Wann erhalte ich den Mengenstromnachweis für meine Sammelstelle?keyboard_arrow_down

    Der Mengenstromnachweis wird spätestens Ende Januar/Anfang Februar per Email an die hinterlegten Kontaktadressen versandt.

  • Welcher Abrechnungszeitraum liegt dem Mengenstromnachweis zugrunde?keyboard_arrow_down

    Der Mengenstromnachweis beinhaltet alle abgeholten Mengen, die zwischen dem 01.01.-31.12. eines jeden Jahres auch bei den Verwertungsstandorten angeliefert wurden.