Ihre Sammelstelle für Altlampen
Übersichtskarte

Worum geht es?

Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment - WEEE) ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Dieses Gesetz verpflichtet größere Vertreiber von Elektrogeräten, Elektroaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen und diese fachgerecht zu entsorgen oder zu übergeben sowie dies der stiftung ear anzuzeigen und mitzuteilen.

Welche Händler sind betroffen?

Stationärer Einzelhandel

(> 400 qm Verkaufsfläche (Regalfläche) von Elektro- und Elektronikgeräten) Elektroaltgeräte < 25 cm Kantenlänge in haushaltsüblichen Mengen sind auch ohne Neukauf unentgeltlich zurückzunehmen (0:1). Elektroaltgeräte > 25 cm Kantenlänge sind bei Neukauf unentgeltlich zurückzunehmen (1:1). Die Rücknahme hat am Ort des Verkaufs oder in unmittelbarer Nähe zu erfolgen.

Online-Handel

Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsfläche alle Lagerregal- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte (> 400 qm). Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. (Rücksendung bei Altlampen nicht möglich - Bruchgefahr, Hg-Emission!)

NIcht verpflichtete Händler können auch freiwillig zurücknehmen.

 

 

Grafik Paragraphendschungel

Welche Pflichten gelten darüber hinaus?

Anzeigepflicht bei der stiftung ear

Jeder verpflichtete Vertreiber muss seine Sammel- und Rückgabemöglichkeiten der stiftung ear anzeigen.

Mengenmitteilungen/Reporting

Jeder Vertreiber, der Elektrogeräte zurücknimmt, muss in Rahmen einer jährlichen Berichtspflicht die ordnungsgemäße Verwertung vorweisen oder bei Übergabe der Altgeräte an ein Herstellerrücknahmesystem die gesammelten Gewichte melden.

Mitteilungs- und Informationspflichten

Jeder Vertreiber muss die privaten Haushalte über Folgendes informieren:

  • die notwendige getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten
  • das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
  • die Rückgabemöglichkeiten der Elektroaltgeräte

 

Worauf muss ein Händler noch achten?

Das Elektrogesetz sieht in der 0:1 Rücknahme (Vertreiber mit relevanter Fläche > 400 qm), dass Kunden auch ohne Neukauf Altgeräte beim Händler zurückgegeben können, solange das Gerät keine Kante > 25 cm aufweist. Hierunter können auch Lampen fallen.

Lampen werden auf Grund der erhöhten Bruchgefahr und möglicher Schadstofffreisetzung von Paketdiensten im Transport ausgeschlossen. Deshalb müssen Händler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung für Ihre Kunden bieten.

Online-Händler können für die Lampenrücknahme Mitglied im Lightcycle Rücknahmesystem werden, um das Sammelstellennetzwerk für Ihre Kunden zu nutzen.

Für Elektrokleingeräte erarbeitet Lightcyle mit Ihnen eine individuelle Rücksendemöglichkeit für die Altgeräte Ihrer Kunden. Wir stellen im Rahmen einer Onlinekooperation eine Rücksendeadresse zur Verfügung. Darüber hinaus erledigen wir Ihre gesetzlichen Mitteilungspflichten und organisieren die fachgerechte Entsorgung nach ElektroG.

Wir haben die Lösung. Sprechen sie uns an.

 

 

Kein Paketversand für Altlampen

Grafik Kein Paketversand für Altlampen

Online-Händler und stationäre Händler müssen nach dem neuen ElektroG ab 400 qm Verkaufs-, bzw. Versand- und Regalfläche Elektroaltgeräte zurücknehmen.

Eine Rücksendung von Altlampen schließen Paketdienste aus!

Online-Händler und stationäre Händler können am Rücknahmesystem Lightcycle teilnehmen.
Nehmen Sie mit unserem Berater Kontakt auf.

Foto Michael Wagner

Ich helfe gerne!

Michael Wagner 

(Kundenberater Handel)

 

+49 5069 80667 17