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Aktuelle Pressemitteilung

Grafik grüner Paragraph mit Recyclingpfeilen

Wichtiger Termin für Vertreiber: Jahres-Statistik-Mitteilungen an die stiftung ear über zurückgenommene Elektro-Altgeräte müssen bis zum 2. Mai erfolgt sein

München, 26. April 2017. Vertreiber müssen sowohl ihre in Verkehr gebrachten Mengen als auch Daten zur Verwertung der zurückgenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte aus dem Jahr 2016 der stiftung ear bis zum 2. Mai mitteilen. Diese jährlichen Mitteilungen werden im Rahmen der Jahres-Statistik-Mitteilung von der stiftung ear geprüft und bis zum 01. Juli des Folgejahres an das Umweltbundesamt gemeldet. Fehlende Mitteilungen oder falsche Mitteilungen können als Ordnungswidrigkeit (OWI) mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € vom Umweltbundesamt geahndet werden.

Was genau ist vom Vertreiber zu melden?
Nach dem ElektroG sind für die jeweils 10 Gerätekategorien als auch für Gasentladungslampen und sonstige Lampen gesondert zu melden:

  1. die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zurückgenommenen Altgeräte,
  2. die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Altgeräte,
  3. die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr verwerteten Altgeräte,
  4. die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr beseitigten Altgeräte und
  5. die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr in die Länder der Europäischen Union oder in Drittstaaten zur Behandlung ausgeführten Altgeräte.

Darüber hinaus sind die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 22 Absatz 3 ElektroG nach Gewicht zu melden. Wer hilft bei der Jahres-Statistik-Mitteilung? Das ElektroG ist komplex, sehr aufwendig und die Erfüllung der Pflichten nimmt viel Zeit in Anspruch. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten, zu wenden. Lightcycle konnte bisher alle Anmeldungen bei der stiftung ear erfolgreich durchführen und bietet hier Komplettlösungen an. Vertreiber mit Onlineshop können durch eine Mitgliedschaft ihren Kunden die Rückgabe von Altlampen über das flächendeckende Sammelstellennetzwerk des Systems anbieten. Als flächendeckend gilt ein laut Gesetzgeber ein Netzwerk von rund 3.000 Sammelstellen, vergleichbar mit der Anzahl und Flächendeckung der kommunalen Sammelstellen. Damit sich Vertreiber auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, nimmt Lightcycle alle bürokratischen Aufgaben für die Jahres-Statistik-Mitteilung ab und organisiert die Sammlung und die Rücknahme.

Nachfragen können gern an info@lightcycle.de oder an Herrn Michael Wagner (Handel Tel. 49 5069 80667-17) gerichtet.