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Grafik durchgestrichene Mülltonne

LED-Lichterketten und Wohnraumleuchten: Fachgerechte Entsorgung statt Hausmüll

München, den 31.01.2017. Noch findet man sie, wenn man abends durch die Straßen spaziert: LED-Lichterketten schmücken Balkone und Wohnzimmer. Doch was geschieht mit ihnen, wenn sie ihren Dienst getan haben und kaputtgehen?

Da sie LEDs und damit elektronische Bauteile enthalten, dürfen sie auf keinen Fall in den Hausmüll. Darauf weist Lightcycle, das größte Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten hin. Laut gesetzlichen Regelungen (ElektroG) müssen sie wie Elektrokleingeräte behandelt und separat entsorgt werden. Dies ist auf Wertstoffhöfen und größeren Elektrofachhändlern kostenlos möglich. Ebenso sind Wohnraumleuchten fachgerecht dort separat zu entsorgen, unabhängig davon ob es sich dabei um moderne, festverbaute LED-Leuchten handelt oder um Leuchten mit separatem Leuchtmittel.

Leuchtmittel sind aus Leuchten zu nehmen und getrennt zu entsorgen
Auch LED- und Energiesparlampen, also die Leuchtmittel selbst, dürfen nicht in den Hausmüll. Nur so können die Altlampen-Bestandteile wiederverwertet werden. Für die kostenlose Entsorgung von Altlampen stehen deutschlandweit mehrere Tausend Sammelstellen auf Wertstoffhöfen, im Einzelhandel oder im Elektrohandwerk zur Verfügung. Unter www.sammelstellensuche.de finden Verbraucher ihre nächstgelegene Rückgabemöglichkeit. Für alte, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen gilt diese Regelung jedoch nicht: Sie gehören in den Hausmüll.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema unter www.lightcycle.de/verbraucher