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Grafik Klein- und Großgeräte

ElektroG-Änderungen zum Jahresende: Ab 1. Dezember 2018 gelten neue Sammelgruppen

München, 28. November 2018. Ab dem 1. Dezember werden die seit 2016 bestehenden Sammelgruppen für Elektroaltgeräte erneut geändert. Dies ist Teil der Modifikationen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die teilweise bereits Mitte August 2018 in Kraft getreten sind. Viele Elektrogeräte werden nach ihrer äußersten Kantenlänge in kleiner oder größer 50cm unterschieden und als Elektroklein- oder Elektrogroßgeräte erfasst und recycelt. Welche Auswirkungen die Änderungen auf die Sammelgruppen haben, zeigt Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten, auf. 

Umstrukturierung der sechs bestehenden Sammelgruppen
Die neue Zusammensetzung der sechs Sammelgruppen gleicht sich an die sechs ebenfalls neu aufgesetzten Kategorien von Elektro- und Elektronikaltgeräten stärker an. So enthält die Sammelgruppe 1 ab Dezember 2018 „Wärmeüberträger“ wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen und ölgefüllte Radiatoren. Sammelgruppe 2 umfasst neben Bildschirmen und Monitoren unabhängig von ihrer Größe zusätzlich auch Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten. Unter Sammelgruppe 3 fallen neuerdings Lampen, die bisher in der vierten Sammelgruppe geführt wurden. Die neue Sammelgruppe 4 hingegen umfasst Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Kleingeräte und kleinen Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte) fallen in die Sammelgruppe 5. Lediglich Sammelgruppe 6 umfasst weiterhin unverändert Photovoltaikmodule.

Richtiges Lampenrecycling mit Lightcycle
Bei den Altlampen (Leuchtmitteln) ändert sich lediglich die Nummer der Sammelgruppe. Die Sammelgruppe Lampen setzt sich weiterhin aus den Gasentladungslampen und den anderen Lampen, insbesondere den LED-Lampen, zusammen. Das kollektive Rücknahmesystem für Altlampen Lightcycle begrüßt diese Konstanz, um Verbraucher und Beteiligte nicht zu verwirren und richtiges Entsorgen durch bei Verbrauchern bekannte Strukturen zu fördern und so einfach wie möglich zu machen. Als beauftragter Dritter ist Lightcycle berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Die nächste Sammelstelle in der Nähe ist einfach unter www.sammelstellensuche.de zu finden.