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Grafik grüner Paragraph mit Recyclingpfeilen

Altlampen-Entsorgung ist für Profis Gesetz: Lightcycle klärt auf der eltefa in Stuttgart auf

München, 30. März 2017. Ausgediente Lampen und Leuchten gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen separat entsorgt werden. Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten klärt auf der größten Landesmesse der Elektrobranche eltefa vom 29. bis zum 31. März beim "Azubi Power Check" in Halle 4 am Stand 4W30 Profis der Elektrotechnik auf, wie die Altlampen-Entsorgung gesetzeskonform umgesetzt werden kann.

ElektroG ist die Gesetzesgrundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Entsorgung von Altlampen und -leuchten stellt das ElektroG dar. Es schreibt vor, dass der Letztbesitzer der Geräte entsorgungspflichtig ist. Dies ist bei einem Lampen- oder Leuchtentausch oft der beauftragte Elektrohandwerker. Lightcycle ist für den Entsorgungs-pflichtigen - als Beauftragter Dritter führender Lichthersteller kompetenter Partner für die gesetzeskonforme Abwicklung der Entsorgung und übernimmt den kompletten Entsorgungsvorgang. Einen Überblick über die angebotenen Leistungen Lightcycles sowie eine Beratung rund um die gesetzlichen Pflichten des E-Handwerkers bekommen Interessierte am Lightcycle Stand. Dort hat jeder Besucher, insbesondere auch die Auszubildenden, die Möglichkeit, mit der Umwelt-App "Recycling Master" spielerisch richtig entsorgen zu lernen.

Weiterführende Informationen zum Thema ElektroG-Pflichten gibt es unter www.lightcycle.de/profis und über den Recycling Master unter www.lightcycle.de/verbraucher/recycling-master.