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Aktuelle Pressemitteilung

Grafik von durchgestrichener Halogenlampe

Aktuelle Änderung: Nächste Stufe des Verbotes von Halogenlampen ist in Kraft getreten

München, den 03.09.2018. Nachdem seit September 2016 Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Halogen-Reflektorlampen) und einer geringeren Effizienzklasse als B nicht mehr in den Markt gebracht werden dürfen, sind nun Hochvolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht seit dem 1. September 2018 EU-weit davon betroffen. Das Verbot umfasst die klassischen Halogenlampen, die rundum Licht abgeben und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen.

Energieeffiziente Beleuchtung als Alternative
Eine energieeffiziente und ressourcenschonende Alternative zu Halogenlampen bieten LED-Lampen. Sie überzeugen nicht nur durch ihre positiven Eigenschaften wie den vielfältigen Einsatz der Lichtfarbe oder ihre Langlebigkeit, sondern vor allem durch die Möglichkeit der Wiederverwertung. Im Gegensatz zu Halogenlampen müssen LED-Lampen (darunter auch LED-Fadenlampen) wie Energiesparlampen separat entsorgt werden, um diese dann fachgerecht zu recyceln. Um die Rohstoffe aus LED- und Energiesparlampen zurückzugewinnen, organisiert Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem von Lampen und Leuchten, deren Rückholung über ein bundesweites flächendeckendes Netz von kommunalen Wertstoffhöfen, Vertrags-Sammelstellen im teilnehmenden Handel und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern. Mit der Eingabe der Postleitzahl finden Entsorger unter www.sammelstellensuche.de ihre nächstgelegene Kleinmengen- oder Großmengen-Sammelstelle. Eine Infografik über die Lampen, die gesondert zu entsorgen sind, kann unter www.lightcycle.de/presse/infografiken heruntergeladen werden.