
Warum müssen ausgediente LED- und Energiespar-lampen entsorgt werden?
Seit dem 13. August 2005 gilt die Europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE = Waste of Electrical and Electronic Equipment), die im Jahr darauf in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgeräte-gesetz – kurz ElektroG – umgesetzt wurde. Aus dem ElektroG geht hervor, dass Hersteller und „In-Verkehr-Bringer“ von Elektrogeräten deren Entsorgung sicherzustellen haben.
Seitdem müssen auch alle so genannten Gasentladungslampen, unter anderem Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, aber auch LED-Lampen gesondert gesammelt und fachgerecht recycelt werden, da sie elektronische Bauteile enthalten. Welche Lampen sind gesondert zu entsorgen?
Nicht zuletzt aus ökologischer Sicht ist es unabdingbar, dass diese Lampen nicht in den Hausmüll wandern, sondern fachgerecht recycelt werden. Denn neben den elektronischen Bauteilen enthalten sie auch wertvolle Sekundärrohstoffe wie Glas und Metall, die im normalen Hausmüll sonst verloren gehen würden.
Gasentladungslampen enthalten zudem auch eine geringe Menge an Quecksilber, die in den Recyclingwerken umweltgerecht entnommen und für die Weiterverwertung aufbereitet werden kann. Das Quecksilber gelangt somit nicht in die Umwelt.
Die nächste Sammelstelle für Ihre Lampen finden Sie mit der Sammelstellensuche.
Sammelbox statt Hausmüll

LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmülll, sondern müssen umweltgerecht entsorgt werden.
