Lampen und Leuchten einfach und gesetzeskonform entsorgen

Wenn nach Jahren der Nutzung Leuchten ersetzt werden, müssen die Altleuchten bei nach ElektroG zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben entsorgt werden. Ansonsten stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sind Schadstoffe enthalten, was bei zahlreichen alten Modellen der Fall ist, werden ausgediente Leuchten zudem als gefährlich eingestuft.
Der Entsorgungspflichtige (z.B. der vom Letztbesitzer zur Entsorgung beauftragte E-Handwerker) hat laut ElektroG die Altgeräte oder deren Bauteile wiederzuverwenden oder nach §11 zu behandeln und nach §12 zu entsorgen sowie die Kosten der Entsorgung zu tragen.
Lightcycle ist für den Entsorgungspflichtigen - als Beauftragter Dritter führender Lichthersteller - kompetenter Partner für die gesetzeskonforme Abwicklung der Entsorgung und übernimmt den kompletten Entsorgungsvorgang. So entsorgen Sie sicher und einfach.
Abfallrechtliche Belange
Gemäß Abfallverzeichnisverordnung werden Leuchten in der Obergruppe 16 02 „Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten“ geführt und je nach Inhaltsstoffen (Anhang III ElektroG) in folgenden Untergruppen eingestuft:
• AVV 16 02 13* gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte…
• AVV 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, …
Anmerkung:
Befindet sich in einem Sammelgebinde auch nur ein Gerät, welches einen gefährlichen Bestandteil enthält, so muss die gesamte Ladung als „gefährlich“ eingestuft werden.
Ausschreibungstext für Sanierungsprojekte
Für die Ausschreibung von Sanierungsprojekten bietet sich die Anwendung der folgenden Punkte an:
1. Listung der zu beachtenden Vorschriften
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- ElektroG
2. Ausführung vor Schuttbeseitigung
Entsorgung Elektro- und Elektronikaltgeräte
Die anfallenden elektrischen und/oder elektronischen Geräte, insbesondere Altlampen und Altleuchten sind nach den Bestimmungen des ElektroGs und Kreislaufwirtschaftgesetzes zu entsorgen. Entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
3. Beleuchtung
Demontage und Entsorgung (vor Montage)
Die zu demontierende Beleuchtungsanlage ist getrennt nach Lampe und Leuchte in die vom Rücknahmesystem Lightcycle bereitzustellenden Behälter einzubringen und getrennt zu übergeben. Die Behandlung und Verwertung hat entsprechend dem ElektroG zu erfolgen.
Beleuchtungsentsorgung - einfach gemacht
Lightcycle übernimmt für Sie den kompletten Entsorgungsvorgang von Altleuchten und Altlampen ab Anfallstelle.
Ihre Vorteile:
- Ein Ansprechpartner
- Containerabwicklung
- Komplette Belegführung
- Gesetzeskonforme Entsorgung
- Schont Umwelt und Ressourcen
- Spart Zeit und Geld
Abholung, Containergestellung und Entsorgung von der Baustelle

Je nach Leuchtentyp und Menge ist dieser Service nicht nur kostenfrei, sondern kann sich für Sie sogar lohnen: der Materialerlös wird (nach Abzug der Kosten) an Sie ausgeschüttet. Eine offene Buchführung macht diesen Prozess für Sie transparent.
Kontakt:
Joerg Werstat (Kundenberater)
j.werstat[at]lightcycle.de
+49 911 2419 354
Wichtige Formulare und Informationen zum Herunterladen
- Auftragsformular für Spotabholung
- Infoblatt: Altlampen richtig sammeln und versenden
- Faxbestellung von Info- und Hinweismaterial
- Information zum ADR 2015
- Information zu den abfallrechtlichen Überwachungsvorschriften
- Beförderungspapier nach § 16b NachwV
- Annahmebedingungen für die Abgabe von Altlampen
- Informationen zur Entsorgung von LED-Lampen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) ab 24.10.2015
- WEEE-Richtlinie v. 2012 (EU-Richtlinie 2012/19/EU )
- Gebührenverordnung zum ElektroG (ElektroGGebV) ab 01.01.2019
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Erklärung zum Mindestentgelt