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Infografik der entsorgungspflichtigen Lampentypen

Altlampen-Entsorgung ist für Profis Gesetz: Lightcycle klärt auf der efa in Leipzig auf

Altlampen-Entsorgung ist für Profis Gesetz: Lightcycle klärt auf der efa in Leipzig auf

München, 18. September 2017. Ausgediente Lampen und Leuchten gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen separat entsorgt werden. Lightcycle, Deutschlands größtes Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten, klärt vom 20. bis zum 22. September auf der efa in Leipzig, der Fachmesse für Gebäude- und Elektrotechnik, am Stand WS-03 in Halle 5 auf, wie die Altlampen-Entsorgung gesetzeskonform umgesetzt werden kann.

ElektroG ist die Gesetzesgrundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Entsorgung von Altlampen und -leuchten stellt das ElektroG dar. Es schreibt vor, dass der Letztbesitzer der Geräte entsorgungspflichtig ist. Dies ist bei einem Lampen- oder Leuchtentausch oft der beauftragte Elektrohandwerker. Lightcycle ist für den Entsorgungs-pflichtigen - als Beauftragter Dritter führender Lichthersteller kompetenter Partner für die gesetzeskonforme Abwicklung der Entsorgung und übernimmt den kompletten Entsorgungsvorgang. Einen Überblick über die angebotenen Leistungen Lightcycles sowie eine Beratung rund um die gesetzlichen Pflichten des E-Handwerkers bekommen Interessierte am Lightcycle Stand. Dort hat jeder Besucher, insbesondere auch die Auszubildenden, die Möglichkeit, mit der Umwelt-App "Recycling Master" spielerisch richtig entsorgen zu lernen