Welche Lampen müssen gesondert entsorgt werden?
Den Rahmen für den Umgang mit ausgedienten Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen gibt die EU mit der WEEE-Richtlinie vor, die in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) umgesetzt wurde. Da diese Lampentypen elektronische Bauteile beinhalten, dürfen sie nicht im Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden.
Für die Sammlung und Wiederverwertung der Sparlampen aus privater und gewerblicher Nutzung sind laut ElektroG Hersteller und In-Verkehr-Bringer zuständig. Daher haben sich führende Lichthersteller zusammengeschlossen und 2005 das nicht gewinnorientierte Gemeinschaftsunternehmen Lightcycle gegründet. Lightcycle sammelt die ausgedienten Lampen ein, übernimmt den Transport zu den Verwertungspartnern und kümmert sich darüber hinaus um den kontinuierlichen Ausbau des Sammelstellennetzes sowie um Information und Aufklärung der Verbraucher.
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