Logistik
Im Auftrag der führenden Lampenhersteller organisiert Lightcycle bundesweit die Abhollogistik von kommunalen Sammelstellen und gewerblichen Großverbrauchern. Das Bundesgebiet wurde hierfür in fünf Logistikregionen aufgeteilt. Die Transportunternehmen der Gebiete sorgen dafür, dass die Altlampen unbeschadet zu den nach ElektroG zertifizierten Verwertungsanlagen gelangen.
Hier finden Sie das Infoblatt (PDF): Altlampen retour (richtige Befüllung der Behälter)

Entspricht Ihre Abfallmenge an Altlampen im Unternehmen in Summe aller Abholungen mehr als eine Tonne (etwa 5.000 Altlampen) pro Jahr, so haben Sie die Möglichkeit, sich direkt bei Lightcycle zu registrieren und unseren kostenlosen Abholservice zu nutzen.
Bei unregelmäßigem Anfall von Altlampen bietet Lightcycle auch Spotabholungen an, etwaige Zusatzkosten müssen vom Anfrager erstattet werden.
Formular Spotabholung (PDF)
Sammlung und Transport
Da die Schadstoffe in den Gasentladungslampen (wie z.B. Quecksilber) weit unter den gesetzlichen Grenzwerten der Gefahrstoffverordnung liegen, gelten sie weder als Gefahrstoffe noch sind sie ein Gefahrgut nach Gefahrgutrecht. Die Freistellung erfolgt gemäß ADR 1.1.3.1b und SV599 und gemäß ADR 1.1.3.2 c) und h).
Informationen zum ADR 2011(PDF)
Im Umgang mit Gasentladungslampen, sollten Arbeitssicherheitsvorschriften stets beachtet werden (z. B. Verwendung von schnittfesten Arbeitshandschuhe, gute Belüftung am Arbeitsplatz, etc.).
Gemäß ElektroG (§9 Abs. 9) hat die Sammlung und Rücknahme der Altgeräte so zu erfolgen, dass eine spätere Verwertung, insbesondere stoffliche Verwertung, nicht behindert wird. Dafür müssen Gasentladungslampen getrennt von Verpackungsmaterialien, z.B. Folien, Bündelungen, Kartons, sowie artfremden Altgeräten gesammelt werden. Grundsätzlich ist auf eine witterungsgeschützte Lagerung zu achten und auf Vermeidung von Lampenbruch.
Gemäß der Transportgenehmigungsverordnung (TgV, §1 (2)) und der Nachweisverordnung (NachwV §1 (3)) gelten keine Transportgenehmigungs- und Nachweispflichten beim Transport von Altgeräten (so auch Gasentladungslampen) bis hin zur Verwertungsanlage. Begleit- oder Übernahmescheine sind daher nicht erforderlich.
Infoblatt: Altlampen retour (richtige Befüllung der Behälter, PDF)
Dokumentation
Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 stellt das ElektroG zwar von den Nachweispflichten frei, die Registerführungspflicht bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen, zu denen auch Gasentladungslampen gehören, bleibt allerdings bestehen (§43 Abs. 3 KrW-/AbfG und § 24 Abs. 7 NachwV).
Behältersystem
Lightcycle stellt den Großmengensammelstellen und Abfallerzeugern bei denen
> 1 Tonne pro Jahr an Altlampen anfallen nachstehende Behälter zur Sammlung zur Verfügung:
Rungenpalette
Grundform 1,20m x 0,80m
Fassungsvermögen ca. 1.200-1.400 Stück
Sammlung von Leuchtstoffröhren ≥ 60cm

Gitterbox
Grundform 1,20m x 0,80m
Fassungsvermögen ca. 600-800 Stück
Sammlung von Leuchtstoffröhren < 60cm
und Sonderformen

Lightcycle-Sammelkarton
Fassungsvermögen ca. 150-200 Altlampen

Mit unseren Tipps zur Sammlung, Aufbewahrung und optimalen Vorbereitung des Abtransports wollen wir Ihre Arbeit unterstützen, denn damit erfüllen Sie nicht nur die vertraglich vorgeschriebenen Anforderungen für die Sammlung und Lagerung der Altlampen, sondern tragen auch zum reibungslosen Weitertransport bei.


