Kostenlose Sammelstellen
in Ihrer Nähe finden:

Die Rückgabemöglichkeiten

3 Wege zur Entsorgung von LED- und Gasentladungslampen:

  1. Bei kommunalen Wertstoffhöfen und Sammelstellen des Handels
    (Kleinmengen bis ca. 50 Stück)

    Die kommunalen Sammelstellen sind nur zur Annahme von Altlampen „aus privaten Haushalten im Sinne des Gesetzes“ (gem. § 9 (4) ElektroG) verpflichtet. Das gilt für alle privaten Haushalte und auch für Elektroeinzelhändler oder Handwerksbetriebe, die Altlampen aus privater oder gewerblicher Nutzung in haushaltsähnlicher Menge entsorgen.

    Die nächstgelegene Stelle erfragen Sie am besten bei der Stadt oder Kreisbehörde oder direkt hier unter unserer Sammelstellensuche.

  2. Bei Lightcycle-Sammelstellen für Großmengen
    (Mengen ab 50 Stück)

    Lightcycle verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netzwerk von etwa 400 Annahmestellen. Dort können größere Mengen Altlampen uneingeschränkt und kostenlos abgegeben werden.

    Ihre nächstgelegene Sammelstelle (Freiwillige Sammelstelle gem. § 9 (8) ElektroG) finden Sie unter www.lightcycle.de.

  3. Durch direkte Abholung von Lightcycle
    (Mengen ab 4.000 Stück)

    Gewerblichen Letztbesitzern von Altlampen wie Großverbrauchern, Groß- und Einzelhandel, Handwerksbetrieben und Entsorgungsunternehmen bietet Lightcycle einen direkten und kostenlosen Holservice mit Standardsammelbehältern (Rungenpaletten und Gitterboxen) an.

    Voraussetzung: Das durchschnittliche Mengenaufkommen liegt bei etwa 4.000 Altlampen pro Jahr. Das entspricht etwa vier vollen Standard-Sammelbehältern. Bei einem Mengenaufkommen von mehr als 4.000 Altlampen pro Jahr und Anfallstelle sind Behältergestellung und Abholung kostenfrei.

    Auf Anfrage werden auch gerne Sonderbehälter und weitere logistische Sonderwünsche gegen Kostenerstattung angeboten. Geringere Mengen können bei den Lightcycle-Sammelstellen (siehe Weg 2) abgegeben werden.
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