Rücknahmesystem

Ausgediente LED- und Energiesparlampen können in haushaltsüblichen Mengen an den über 6000 Kleinmengensammelstellen bei Kommunen und vermehrt im Handel abgegeben werden. Gewerblichen Verbrauchern bietet Lightcycle an über 400 Großmengensammelstellen eine kostenlose Abgabe bei ordnungsgemäßer Anlieferung ab 50 Stück an. Ab einer Menge von einer Tonne (ca. 5.000 Stück) pro Jahr stellt Lightcycle Sammelbehältnisse zur Verfügung und holt die Altampen direkt an der Anfallstelle ab.

Das Rücknahmesystem für LED- und Gasentladungslampen erfasst folgende Produktgruppen: 

  • Stabförmige Leuchtstofflampen
  • Kompaktleuchtstofflampen
  • Entladungslampen, einschließlich
  • Hochdruck-Natriumdampflampen und
  • Metalldampflampen
  • Niederdruck-Natriumdampflampen
  • LED-Lampen (sog. Retrofit)

Das Rücknahmesystem für Leuchten

Mit dem 01.01.2010 erweiterte Lightcycle sein Angebot um die Rücknahme von Leuchten für Hersteller. Hierzu befindet sich ein bundesweites Sammelstellennetz im Aufbau.

Leuchten der Hersteller

  • die nach dem 26.03.2006 in Verkehr gebracht wurden,
  • mit dem entsprechenden Symbol (durchgestrichene Mülltonne) versehen sind
  • und nicht aus privaten Haushalten stammen

können an den Sammelstellen für Leuchten abgegeben werden. Bitte melden Sie sich hierzu unter info@lightcycle.de oder 089/57959 – 144 oder -120.

Häufig gestellte Fragen

1Wie kann ich eine Abholung beauftragen?

Abholungen können ganz einfach im Login Bereich für Entsorger, Großverbraucher und andere, die große Mengen an Altlampen (> 1t) im Jahr sammeln ausgelöst werden. Die Zugangsdaten dazu erhalten Sie bei der Registrierung als Sammelstelle per Email. Alternativ kann auch eine Abholung per Email (info@lightcycle.de), Telefon (+49 89 57959-144) oder Fax (+49 89 57959-244) beauftragt werden.

2Kann ich zusätzliches Leergut erhalten bzw. die Behälterzusammensetzung ändern?

Als registrierte Sammelstelle können Sie jederzeit die Zusammenstellung der Behälter anpassen. Zusätzliche Sammelbehälter können, immer in Relation zur Sammelmenge, bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von zusätzlichen Behältern kann kostenneutral nur im Rahmen einer Abholung erfolgen.

3Was passiert mit Lampenbruch?

Lampenbruch wird durch das Lightcycle – Rücknahmesystem eingeschränkt kostenfrei entsorgt. Lampenbruch sollte in einem 30 -120l Spannringfass gesammelt werden.

4Wie muss die Befüllung der Behälter erfolgen?

Die Altlampen sind unverpackt, ungebündelt, sauber, trocken und ohne Anbauteile (Starter, Kabel, Halterungen, Folie etc.) in die Rungenpaletten und Gitterboxen zu legen, Bruch sollte dabei vermieden werden. In die Rungenpaletten kommen alle Gasentladungslampen ≥ 60cm, in die Gitterboxen entsprechend alle Lampen < 60cm. (Poster)

5Muss ich einen Übergabeschein/Entsorgungsnachweis ausstellen bzw. erhalten ich einen Übergabeschein/Entsorgungsnachweis?

Das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 stellt mit Art. 14 klar, dass die Nachweispflichten gem. § 43 Abs. 1 des KrW/AbfG für die Überlassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten an Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung von Altgeräte nicht mehr gelten. Dieses gilt uneingeschränkt für alle Elektroaltgeräte i.S. ElektroG und gleichermaßen für Altgeräte aus privaten Haushalten als auch aus gewerblichen Herkunftsbereichen.

Im Klartext heißt das, es sind keine Entsorgungsnachweise, Begleit- oder Übernahmescheine erforderlich. Der Sammelstellenbetreiber erhält bei Abholung vom Logistiker einen Lieferschein auf dem der Abfallschlüssel und die Anzahl der abgeholten Behälter vermerkt sind.

6Was passiert mit den eingesammelten Altlampen?

Unsere Logistikpartner verbringen die eingesammelten Altlampen an die von den Verwerterkonsortien vorgegebenen Recyclingstandorte. Nähere Informationen zu den Recyclingverfahren entnehmen Sie dieser Broschüre.

7Wann erhalte ich den Mengenstromnachweis für meine Sammelstelle?

Der Mengenstromnachweis wird spätestens Ende Februar/Anfang März per Email an die hinterlegten Kontaktadressen versandt.

8Welcher Abrechnungszeitraum liegt dem Mengenstromnachweis zugrunde?

Der Mengenstromnachweis beinhaltet alle abgeholten Mengen, die zwischen dem 01.01.-31.12. eines jeden Jahres auch bei den Verwertungsstandorten angeliefert wurden.