Kostenlose Sammelstellen
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Sammelstellenbetreiber

Wie kann ich eine Abholung beauftragen?
Abholungen können ganz einfach über unsere Homepage unter dem Punkt „Sammelstellenbetreiber“ ausgelöst werden. Die Zugangsdaten dazu erhalten Sie bei der Registrierung als Sammelstelle per Email. Alternativ kann auch eine Abholung per Email (info@lightcycle.de), Telefon (089-57959 144) oder Fax (089-57959 244) beauftragt werden.

 Kann ich zusätzliches Leergut erhalten bzw. die Behälterzusammensetzung ändern?
Als registrierte Sammelstelle können Sie jederzeit die Zusammenstellung der Behälter anpassen. Zusätzliche Sammelbehälter können, immer in Relation zur Sammelmenge, bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von zusätzlichen Behältern kann kostenneutral nur im Rahmen einer Abholung erfolgen.

Was passiert mit Lampenbruch?
Lampenbruch wird durch das Lightcycle – Rücknahmesystem eingeschränkt kostenfrei entsorgt. Lampenbruch sollte in einem 30 -120l Spannringfass gesammelt werden.

Wie muss die Befüllung der Behälter erfolgen?
Die Altlampen sind unverpackt, ungebündelt, sauber, trocken und ohne Anbauteile (Starter, Kabel, Halterungen, Folie etc.) in die Rungenpaletten und Gitterboxen zu legen, Bruch sollte dabei vermieden werden. In die Rungenpaletten kommen alle Gasentladungslampen ≥ 60cm, in die Gitterboxen entsprechend alle Lampen < 60cm. (Poster)

 Muss ich einen Übergabeschein/Entsorgungsnachweis ausstellen bzw. erhalten ich einen Übergabeschein/Entsorgungsnachweis?
Das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 stellt mit Art. 14 klar, dass die Nachweispflichten gem. § 43 Abs. 1 des KrW/AbfG für die Überlassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten an Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung von Altgeräte nicht mehr gelten. Dieses gilt uneingeschränkt für alle Elektroaltgeräte i.S. ElektroG und gleichermaßen für Altgeräte aus privaten Haushalten als auch aus gewerblichen Herkunftsbereichen.

Im Klartext heißt das, es sind keine Entsorgungsnachweise, Begleit- oder Übernahmescheine erforderlich. Der Sammelstellenbetreiber erhält bei Abholung vom Logistiker einen Lieferschein auf dem der Abfallschlüssel und die Anzahl der abgeholten Behälter vermerkt sind.

Was passiert mit den eingesammelten Altlampen?
Unsere Logistikpartner verbringen die eingesammelten Altlampen an die von den Verwerterkonsortien (LARS und OLAV) vorgegebenen Recyclingstandorte. Nähere Informationen zu den Recyclingverfahren entnehmen Sie dieser Brochüren.

Wann erhalte ich den Mengenstromnachweis für meine Sammelstelle?
Der Mengenstromnachweis wird spätestens Ende Februar/Anfang März per Email an die hinterlegten Kontaktadressen versandt.

Welcher Abrechnungszeitraum liegt dem Mengenstromnachweis zugrunde?
Der Mengenstromnachweis beinhaltet alle abgeholten Mengen, die zwischen dem 01.01.-31.12. eines jeden Jahres auch bei den Verwertungsstandorten angeliefert wurden.

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